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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 10.04.2024, 12:19
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
...das ist nicht richtig - mit einem bestätigten Tüv-Termin, darf man (auf direkten Weg) hinfahren
Ist es doch Dieter; lies dir deinen Link nochmal durch.
Auszug daraus:
Kann man mit abgelaufenem TÜV zum TÜV fahren?
"Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist (…) erlaubt", erklärt der TÜV Nord auf seiner Website. Und auch die Sorge vor einem Bußgeld von der Prüfstelle ist unbegründet, denn: "Die Prüfstelle erhebt keine Strafe."

Die HU Prüfstellen waren noch nie für Verwarn- und Bußgelder zuständig.
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  #27  
Alt 10.04.2024, 12:21
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von höchste eisenbahn Beitrag anzeigen
Das kann ich mir kaum vorstellen. Mit welcher Begründung soll ich da einen Bußgeldbescheid bekommen?
Viele Wohnwagenbesitzer lassen ihren Anhänger auch mit jahrelang abgelaufenem TÜV angemeldet und lassen damit die Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung bei Dauerstellplätzen laufen. Völlig legal sagt der TÜV bzw. DEKRA.
mit der Begründung, daß die Pflicht zur HU nichts mit Betriebsvorschriften, sondern mit Zulassungsvorschriften zu tun hat (kommt aus §29 StVZO, die auf §3 FZV verweist). Voraussetzung für das Bestehen einer Zulassung zum Verkehr ist eine gültige HU - völlig egal ob man das Fahrzeug dann auch im Straßenverkehr nutzt. Will man es nicht nutzen (und befindet es sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum) kann man es abmelden, damit entfällt dann auch die Pflicht zur HU.
TÜV und DEKRA haben im Übrigen nichts damit zu tun, über die Legalität von irgendwas zu befinden, genausowenig wie sie Bußgelder erheben können - das tut in diesem Fall die zuständige Straßenverkehrsbehörde bzw. hilfsweise die Polizei, genauso wie die bei Kenntnisnahme fällige Zwangs-Außerbetriebsetzung (sprich, Abkratzen der Zulassungsplakette), selbstverständlich ebenfalls kostenpflichtig.

lg, justme

Geändert von justme (10.04.2024 um 12:29 Uhr)
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  #28  
Alt 10.04.2024, 13:03
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Auch wenn das Privatgelände ein eingefriedetes Gelände ist, welches nicht ohne weiteres vom öffentlichen Verkehr zugänglich ist? Da hab ich wirklich Zweifel, ob das Knöllchen da Bestand hätte.
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Gruß
Christian
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  #29  
Alt 10.04.2024, 13:09
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Zitat:
Zitat von höchste eisenbahn Beitrag anzeigen
Auch wenn das Privatgelände ein eingefriedetes Gelände ist, welches nicht ohne weiteres vom öffentlichen Verkehr zugänglich ist? Da hab ich wirklich Zweifel, ob das Knöllchen da Bestand hätte.
Hat es, kommt nur kaum vor.
Wenn man die Karre mit dem Heck zur Strasse stellt und die Rennleitung kuckt durch den Zaun und sieht die abgelaufene Plakette, kann das je nach Auslastung der Damen und Herren zur OWI oder einem Bussgeld werden.
Deswegen Lichtleiste ab / Nummernschild ab und es wird niemanden interessieren, wenn die Jahresfarbe passen sollte wird es auch gut gehen
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  #30  
Alt 10.04.2024, 13:33
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Es gibt auch Tüv/GTÜ/DEKRA Prüfer die raus kommen und um einen Trailer zu prüfen braucht man ja nix. Beleuchtung und Reifen checken, einmal bremsen fertig.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #31  
Alt 10.04.2024, 13:49
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von höchste eisenbahn Beitrag anzeigen
Auch wenn das Privatgelände ein eingefriedetes Gelände ist, welches nicht ohne weiteres vom öffentlichen Verkehr zugänglich ist? Da hab ich wirklich Zweifel, ob das Knöllchen da Bestand hätte.
nochmal, ob auf Privatgelände und ob das umfriedet ist oder sonstwas hat nichts, aber auch rein gar nichts damit zu tun - der Verstoß besteht ganz simpel darin, daß ein Halter für ein zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug keine gültige HU hat durchführen lassen. Es spielt nicht mal eine Rolle, ob das Fahrzeug noch als solches komplett existiert oder zerlegt in Kisten in der Garage steht - solange die Zulassung existiert muß der Halter dafür Sorge tragen, daß eine gültige HU besteht oder aber das Fahrzeug abmelden.

lg, justme
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  #32  
Alt 10.04.2024, 14:10
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Gut, dann hoffe ich, dass ich keine schlafenden Hunde geweckt habe. Die Wohnwagen sind meist fest eingebaut, die fahren keinen Meter mehr. Die Besitzer lassen die angemeldet um sie noch einfach Kasko und Haftpflicht zu versichern. Die Kennzeichen sind ab, aber nicht abgemeldet.
Ist jetzt aber schon OT.
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Christian
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  #33  
Alt 10.04.2024, 14:18
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Es bleibt aber spannend, ob ein Versicherer im Schadenfall wirklich zahlt bei Schäden...

Nehmen wir nur mal den schlimmsten Fall, es gelingt, den WoWa zu klauen, das Fahrwerk oder Zugvorrichtung bricht und das Ding rauscht in nen Schulbus, nachdem er einen Tankwagen gerammt hat, der beim Ausweichen umkippt.
Klar ist der Dieb dran, der Halter aber auch, wenn die HU aus den Neunzigern ist....
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  #34  
Alt 10.04.2024, 14:21
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Es bleibt aber spannend, ob ein Versicherer im Schadenfall wirklich zahlt bei Schäden...

Nehmen wir nur mal den schlimmsten Fall, es gelingt, den WoWa zu klauen, das Fahrwerk oder Zugvorrichtung bricht und das Ding rauscht in nen Schulbus, nachdem er einen Tankwagen gerammt hat, der beim Ausweichen umkippt.
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Die klaust du nur mit einem großen Kran! Und dann zerrst du noch das (oft feste) Vorzelt hinter dir her.
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  #35  
Alt 10.04.2024, 14:30
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Es bleibt aber spannend, ob ein Versicherer im Schadenfall wirklich zahlt bei Schäden...

Nehmen wir nur mal den schlimmsten Fall, es gelingt, den WoWa zu klauen, das Fahrwerk oder Zugvorrichtung bricht und das Ding rauscht in nen Schulbus, nachdem er einen Tankwagen gerammt hat, der beim Ausweichen umkippt.
Klar ist der Dieb dran, der Halter aber auch, wenn die HU aus den Neunzigern ist....
Mensch Lippi ,
manchmal bewundere ich deine Fantasie
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Thomas

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  #36  
Alt 10.04.2024, 14:34
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Der link sagt aber nichts über die TÜV kosten sondern nur über die Strafen aus.(Strafen gibts nur wenn man erwischt wird ;))

Wenn man zu spät tüv macht sind ca. 20% mehr fällig dabei ist es egal ob 1 oder 6 Monate.

Beim Anhänger mit 45€ halt runde 55€
Die von mir verlinkte Seite gibt Auskunft über alles!
Verwarnungsgeld durch Polizei bei Überschreitung, zusätzliche Kosten beim TÜV usw. usw.

Der ADAC beantwortet hier alle möglichen Fragen, die sich dem TE in Verbindung mit seinem abgelaufenen TÜV stellen können. Auch die Frage des Versicherungsschutzes, der später ins Spiel gebracht wurde, ist da beantwortet.

Man muss sich nur alles durchlesen und nicht nur überfliegen!
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Gruß Axel

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Geändert von Aggsl (10.04.2024 um 14:41 Uhr)
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  #37  
Alt 10.04.2024, 14:48
Robert Robert ist gerade online
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Ich kann euch nur sagen wie es vor 2 Jahren mit OHNE Tüv war.

Bekannter wollte sein Boot nach D haben, da ich großen Range Rover hatte, sollte ich das Boot heimholen (waren 3,5T)

Hänger 5 Jahre ohne TÜV.

Hänger musste zu einem Check der Verkehrssicherheit (Bremsen und Beleuchtung) in HR. Danach schriftlicher Terminbestätigung von der Dekra

Nach HR gefahren und Boot geholt. Dann zum TÜV/Dekra und gut war es.

Die Bestätigung über Check der Bremsen und Beleuchtung wollte die Versicherung.

Robert
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  #38  
Alt 10.04.2024, 15:20
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Lippi Lippi ist offline
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Mensch Lippi ,
manchmal bewundere ich deine Fantasie
Wenn ich mehr Zeit hätte .... vor vielen Jahren hab ich mal utopische Kurzgeschichten geschrieben ..

In dem hier beschriebenen Fall können aber Versicherungsvertreter manchmal Sachen schildern, die ebenso unwahrscheinlich sind...
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  #39  
Alt 10.04.2024, 15:32
murphys law murphys law ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Wenn ich mehr Zeit hätte .... vor vielen Jahren hab ich mal utopische Kurzgeschichten geschrieben ..

In dem hier beschriebenen Fall können aber Versicherungsvertreter manchmal Sachen schildern, die ebenso unwahrscheinlich sind...
Ich möchte hier mal eine Lanze brechen, dass man ab und zu auch mal sich gegenseitig etwas "auf die Schippe nehmen darf" und nicht gleich in wüste Beleidigungen ausartet.
So, macht es Spaß und sollte doch ein Forum auch laufen unter den Foristen
Danke!
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Thomas

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  #40  
Alt 10.04.2024, 15:46
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Ich habe mal geschaut wann Anhänger das erste Mal zum Tüv müssen.

Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg sowie ungebremste Anhänger müssen drei Jahre nach ihrer Erstzulassung geprüft werden, danach alle zwei Jahre. Bei Anhängern mit einem Gewicht zwischen 750 kg und 3.500 kg ist alle zwei Jahre eine Überprüfung fällig.

Dann ist das natürlich bitter für Heretique und den Trailer.
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Gruß Uli07

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  #41  
Alt 10.04.2024, 18:20
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Zitat:
Zitat von höchste eisenbahn Beitrag anzeigen
Gut, dann hoffe ich, dass ich keine schlafenden Hunde geweckt habe. Die Wohnwagen sind meist fest eingebaut, die fahren keinen Meter mehr. Die Besitzer lassen die angemeldet um sie noch einfach Kasko und Haftpflicht zu versichern. Die Kennzeichen sind ab, aber nicht abgemeldet.
Ist jetzt aber schon OT.
Nö, mein WoWa bleibt angemeldet, damit ich ihn im Zweifelsfall auf eigener Achse weg bekomme, wenn ich da mal weg muss....
Haftpflicht wäre doppelt, weil über den Campingplatz in einer Sammelversicherung und Kasko iss nicht.
Dann wird die Bremse eben ausgehängt, damit sie nicht blockiert
Die Plakette ist rosa, muss ich ein wenig warten
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  #42  
Alt 11.04.2024, 06:14
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Ich war dieses Jahr schon mit einem Anhänger beim TÜV, dessen letzte Untersuchung vor 4 Jahren war - war etwas teurer (Strafgebühr wegen Überziehung) aber alles ohne Probleme verlaufen.
Den Gartenanhänger (ungebremst 750Kg) habe ich halt lange nicht gebraucht. Vorher noch beim TÜVangerufen, und dort haben die mir gesagt, ich solle einen Termin online ausmachen und am besten ausgedruckt für die Fahrt ins Auto legen, das reicht der Polizei bei einer eventuellen Kontrolle um KEIN Ticket auszustellen - genau so wars dann auch.

Gruß Sandro
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  #43  
Alt 11.04.2024, 06:30
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Nur mal so als Tip am Rande - unabhängig von allen rechtlichen Betrachtungen:
Ich habe mir mittlerweile aus gegebenem Anlass für alle meine Fahrzeuge und Hänger in Outlook und im Handy sich wiederholende 2-Jahres-Termine eingestellt, die mich rechtzeitig an die jeweiligen TÜV-Vorführungen erinnern. Unabhängig davon schreibt mir sogar der TÜV (ich fahre hier immer zu demselben) mittlerweile Erinnerungen kurz vor der Fälligkeit - ein netter Service, zu dem vorher genutzte Werkstätten leider nicht in der Lage waren.
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Gruß
Ralf
eigene Boote bisher: Hobie Mirage 2; Barracuda Möwe, Rügenjolle, Atlanta Kolibri, Snark Wildflower; Aqualine 640, Selva 7.1 Cabin Plus
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  #44  
Alt 11.04.2024, 10:41
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Zitat:
Zitat von Stryker1000 Beitrag anzeigen
Ich war dieses Jahr schon mit einem Anhänger beim TÜV, dessen letzte Untersuchung vor 4 Jahren war - war etwas teurer (Strafgebühr wegen Überziehung) aber alles ohne Probleme verlaufen.
Den Gartenanhänger (ungebremst 750Kg) habe ich halt lange nicht gebraucht. Vorher noch beim TÜVangerufen, und dort haben die mir gesagt, ich solle einen Termin online ausmachen und am besten ausgedruckt für die Fahrt ins Auto legen, das reicht der Polizei bei einer eventuellen Kontrolle um KEIN Ticket auszustellen - genau so wars dann auch.

Gruß Sandro
Bist du denn von der Polizei kontrolliert worden ?
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  #45  
Alt 11.04.2024, 13:47
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Nautico Nautico ist offline
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Wenn du nur zu spät zum Tüv bist 20% mehr tüvkosten.

quelle: .
Aber auch da nur wenn er mehr als 2 Monate überfällig ist.
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Gruß
Jörg

Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß,
nicht alles glaubt was einem erzählt wird
und über den Rest einfach still lächelt!
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  #46  
Alt 11.04.2024, 18:46
Heretique Heretique ist offline
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Zitat:
ei Anhängern mit einem Gewicht zwischen 750 kg und 3.500 kg ist alle zwei Jahre eine Überprüfung fällig.

Dann ist das natürlich bitter für Heretique und den Trailer.
Nein, ich hab das schriftlich dass der erste TüV nach 3 Jahren fällig wird.Nach 3 Jahren hatte ich getüvt und jetzt halt eben wieder. Es wird der 2. TüV.

Übrigens: Danke an Alle -war echt ein toller Fred
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  #47  
Alt 12.04.2024, 06:20
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Bist du denn von der Polizei kontrolliert worden ?
Ja, direkt vor meiner Haustüre. Die haben gefragt, ob ich wisse, das der TÜV abgelaufen sei und wo es denn hingeht. Den habe ich dann gesagt, das der Anhänger sehr lange im Garten unbenutzt rumstand und ich direkt zum TÜV möchte. Da kam nur noch ein "Bitte keine Umwege und einen schönen Tag".

Sind auch nur Menschen, zu denen ich nett nett bin - und somit die zu mir auch.

Gruß Sandro
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  #48  
Alt 12.04.2024, 07:26
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Zitat:
Zitat von Heretique Beitrag anzeigen
Nein, ich hab das schriftlich dass der erste TüV nach 3 Jahren fällig wird.Nach 3 Jahren hatte ich getüvt und jetzt halt eben wieder. Es wird der 2. TüV.

Übrigens: Danke an Alle -war echt ein toller Fred
Dann hat da jemand nicht aufgepasst, gebremste Trailer ab 750 Kg aufwärts haben Ihre erste Folge-HU nach 2 Jahren, diese darf bis zu 2 Monaten ohne Konsequenzen überzogen werden.
Habe ich gerade mit meinem 2-Tonner durch.
Die erste Folge-HU nach Erstzulassung für Trailer bis 750 Kg ist, wie bei neu zugelassenen PKW, erst nach 3 Jahren
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Gruß Heinz,


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  #49  
Alt 12.04.2024, 07:45
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Ihr macht euch über die paar Monate abgelaufenem TÜV Sorgen?
Letztes Jahr habe ich zufällig beim Vorbeigehen an einem Parkhaus dieses Kfz gesehen
Falls schlecht leserlich, Plakette sagt 09/06.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Screenshot_20240412_082122_WhatsApp.jpg
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Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #50  
Alt 12.04.2024, 11:18
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Zitat von Stryker1000 Beitrag anzeigen
Ja, direkt vor meiner Haustüre. Die haben gefragt, ob ich wisse, das der TÜV abgelaufen sei und wo es denn hingeht. Den habe ich dann gesagt, das der Anhänger sehr lange im Garten unbenutzt rumstand und ich direkt zum TÜV möchte. Da kam nur noch ein "Bitte keine Umwege und einen schönen Tag".

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