boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 94Nächste Seite - Ergebnis 76 bis 94 von 94
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 17.04.2024, 20:57
svenwo svenwo ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.06.2020
Beiträge: 1.230
Boot: Crownline 250 CR
225 Danke in 152 Beiträgen
Standard

also wir hatten dem letzt die WSP bei uns im Verein für Fragen. Eine Frage war, Funkgerät ist fest verbaut. Darf ein Schiffsführer ohne Funkzeugnis fahren?

Die Antwort der WSP war klar JA, solange die Funkstation über einen separaten Schalter (nicht der Einschaltknopf der Funke) Ein und Aus geschaltet werden kann.
Mit Zitat antworten top
  #52  
Alt 18.04.2024, 08:48
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.025
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
8.739 Danke in 3.046 Beiträgen
Standard

Wie ein einzelner Beamter das deutsche Recht auslegt, ist seine Sache. Dass das häufig im Detail nicht immer mit dem Gesetz übereinstimmt, ist bekannt. Ändert aber nichts an der Rechtslage.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (Abkürzung: UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Sobald eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist, ist es – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass eine Person über das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügt.
Der Sachverhalt lässt sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften nur indirekt erschließen. § 4.05 Nr. 4 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) legt fest, dass „jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug sich […] melden“ muss. Des Weiteren besagt § 4 Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV), dass die Bedienung einer Schiffsfunkstelle von einer Person ausgeführt oder beaufsichtigt werden muss, die ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk besitzt.


Gruß

Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #53  
Alt 18.04.2024, 09:00
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.987
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.804 Danke in 9.356 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von TottI
dass die Bedienung einer Schiffsfunkstelle von einer Person ausgeführt oder beaufsichtigt werden muss, die ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk besitzt.
... was wiederum bedeutet, daß nicht der Schiffsführer zwingend über den UBI verfügen muss.
Auch in diesem Punkt war die Aussage der WSP zweifelhaft.

Klaus, der täglich Dinge "hört", die nicht stimmen
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #54  
Alt 18.04.2024, 09:06
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.025
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
8.739 Danke in 3.046 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
... was wiederum bedeutet, daß nicht der Schiffsführer zwingend über den UBI verfügen muss.
Auch in diesem Punkt war die Aussage der WSP zweifelhaft.

Klaus, der täglich Dinge "hört", die nicht stimmen
Ich meine mir sicher zu sein, dass es Binnen genau anders ist. Der vor Fahrtantritt bestimmte Schiffsführer muss im Besitz des UBI sein. Darum fragt die WSP bei einer Kontrolle zuerst, wer der Schiffsführer ist. Das muss ja nicht der Eigner sein.
Bedienen darf es jeder unter Anleitung/Aufsicht des Schiffsführers.
Ich kann mich dazu aber gerne nochmal belesen. Bzw. @justme weiss es sicher zu 100%.

Grüße

Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #55  
Alt 18.04.2024, 09:08
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 1.022
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.375 Danke in 822 Beiträgen
Standard

Binnen muss es nicht der Schiffsführer/Rudergänger sein, sondern es darf jede beliebige Person an Bord mit dem UBI sein (Zusatz: Nur diese Person mit dem UBI darf das Funkgerät bedienen).
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (18.04.2024 um 10:07 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #56  
Alt 18.04.2024, 09:17
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.987
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.804 Danke in 9.356 Beiträgen
Standard

Buten = SRC = Funkschein muss der Schiffsführer haben
Binnen = UBI = Funkschein muss die Person an Bord haben, die das Funkgerät
bedient oder beaufsichtigt

Klaus, der es so gelernt hat
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
Folgende 8 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #57  
Alt 18.04.2024, 11:34
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 05.05.2014
Ort: Nähe Magdeburg
Beiträge: 4.191
Boot: Vetus Bellus 1200
Rufzeichen oder MMSI: 211610920
11.776 Danke in 3.298 Beiträgen
Standard

Ich hab meinen UBI bisher 2x vorzeigen müssen. Allerdings habe ich auch aktives AIS an Bord. Das müsste natürlich deaktiviert sein, wenn man Funke ausbaut, oder stilllegt.

Auch wenn die Rechtslage eindeutig ist, ist es in der Praxis offenbar kein Problem, solange der Funk anständig ausser Betrieb gesetzt wurde, bzw im Idealfall nicht an Bord ist.

Zumindest bei Charterbooten, wird das so auch oft gemacht. Keine Ahnung, ob es da einen Sonderdeal gibt.
Eventuell kann ja mal jemand berichten, ob es da schon mal Probleme gab. Ich habe da noch nie von gehört.
__________________
Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
Mit Zitat antworten top
  #58  
Alt 18.04.2024, 11:55
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.255
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
2.820 Danke in 1.473 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ich meine mir sicher zu sein, dass es Binnen genau anders ist. Der vor Fahrtantritt bestimmte Schiffsführer muss im Besitz des UBI sein. Darum fragt die WSP bei einer Kontrolle zuerst, wer der Schiffsführer ist. Das muss ja nicht der Eigner sein.
Bedienen darf es jeder unter Anleitung/Aufsicht des Schiffsführers.
Ich kann mich dazu aber gerne nochmal belesen. Bzw. @justme weiss es sicher zu 100%.

Grüße

Totti
wie schon von div. anderen geschrieben, BINNEN muß nur irgendjemand an Bord über ein qualifizierendes Sprechfunkzeugnis verfügen (das muß nicht mal ein UBI sein). Die Rechtsgrundlage hast Du selbst schon aufgeführt, nämlich §4 BinSchSprFunkV:
Zitat:
(1) Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser Verordnung [...]
Buten ist allerdings in jedem Fall auch für den Schiffsführer das für die funktechnische Ausrüstung des Fahrzeugs benötigte Sprechfunkzeugnis vorgeschrieben, die Rechtsgrundlage hier ist §1 Abs. 7 SportSeeSchV (ja, die VO in der auch die weiterführenden Scheine SKS, SSS und SHS beschrieben sind):

Zitat:
(7) Führer von Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs oder des Traditionsschiffs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC), das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis.

Binnen darf man also jemanden zum Funker bestimmen, der dann nur für die Funkanlage zuständig ist (gerüchteweise soll es derartige Aufteilung durchaus auch mal bei Ehepaaren geben). Buten darf man das zwar auch, zusätzlich muß hier aber auch der Schiffsführer die gleiche Qualifikation haben.

lg, justme
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #59  
Alt 18.04.2024, 12:31
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.987
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.804 Danke in 9.356 Beiträgen
Standard

Müssen wir Totti jetzt zur Nachschulung schicken?

Klaus,
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #60  
Alt 18.04.2024, 14:25
Benutzerbild von Woodstock
Woodstock Woodstock ist offline
Commander
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Hamburg
Beiträge: 325
1.931 Danke in 424 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Müssen wir Totti jetzt zur Nachschulung schicken?

Klaus,

Ja und alle anderen auch! Es sind Funkzeugnisse und keine Scheine.
__________________
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #61  
Alt 18.04.2024, 14:34
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.686
2.886 Danke in 1.280 Beiträgen
Standard

Und Ihr bestimmt alle vor der Fahrt wer der Schiffsführer ist? Wow.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #62  
Alt 18.04.2024, 15:10
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 05.05.2014
Ort: Nähe Magdeburg
Beiträge: 4.191
Boot: Vetus Bellus 1200
Rufzeichen oder MMSI: 211610920
11.776 Danke in 3.298 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Und Ihr bestimmt alle vor der Fahrt wer der Schiffsführer ist? Wow.
Das ist relativ einfach. Wenn alles super läuft und Umstehende Beifall spenden, weil perfekte Manöver und Kommandos von einem excellenten Schiffsführer zeugen, bin ich der Schiffsführer.

Gibt es Probleme, war ich im Zweifelsfall auf dem Klo.
__________________
Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
Mit Zitat antworten top
Folgende 12 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #63  
Alt 19.04.2024, 07:01
Saeldric Saeldric ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.12.2016
Ort: Berlin
Beiträge: 2.437
Boot: Marco 860 AK
2.886 Danke in 1.466 Beiträgen
Standard

Ich finde solche Diskussionen immer wieder inspirierend.

Deshalb werfe ich mal die Frage in den Ring:
Wo wird denn das viel zitierte "beaufsichtigen" definiert?

Aus der Formulierung des §4 BinSchSprFunkV kann man nicht ableiten das die Person die die Schiffsfunkstelle bedient beaufsichtigt werden muss.
Da bezieht sich das "beaufsichtigen" eindeutig auf die Schiffsfunkstelle.
__________________
Gruß Mirko
Mit Zitat antworten top
  #64  
Alt 19.04.2024, 08:58
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.02.2002
Ort: mit Dom
Beiträge: 1.972
Boot: Hoffentlich das Letzte
3.020 Danke in 1.084 Beiträgen
Standard

Ich werfe einmal mein geballtes Unwissen in den Ring.

Ich meine, irgendwann in den letzten Jahren hätte sich der Wind gedreht, sodas bei Funk an Bord der Rudergänger ein Funkzeugnis benötigt und nein, ich weiß nicht wo das steht.
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
Mit Zitat antworten top
  #65  
Alt 19.04.2024, 09:52
Benutzerbild von Miracle Man
Miracle Man Miracle Man ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: Bielefeld
Beiträge: 2.856
Boot: Wellcraft 23 SE Excel
1.409 Danke in 791 Beiträgen
Standard

Ich habe es an der Küste so gelernt, dass das Funkgerät ohne Funkzeugnis nicht einmal an Bord sein darf. Selbst wenn es abgeklemmt in der Bax liegt wäre das verboten, da es ja jederzeit angeklemmt werden kann.
__________________
Viele Grüße
Olli
Mit Zitat antworten top
  #66  
Alt 19.04.2024, 10:10
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.255
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
2.820 Danke in 1.473 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Ich finde solche Diskussionen immer wieder inspirierend.

Deshalb werfe ich mal die Frage in den Ring:
Wo wird denn das viel zitierte "beaufsichtigen" definiert?

Aus der Formulierung des §4 BinSchSprFunkV kann man nicht ableiten das die Person die die Schiffsfunkstelle bedient beaufsichtigt werden muss.
Da bezieht sich das "beaufsichtigen" eindeutig auf die Schiffsfunkstelle.
ich würde das prinzipiell genau wie Du interpretieren - nicht beaufsichtigen des Betreibers sondern der Schiffsfunkstelle im Sinne einer Hörwache (bzw. ständige Empfangsbereitschaft).

Allerdings steht im Handbuch Binnenschiffahrtsfunk dann wiederum der Satz "Die Bedienung einer Sprechfunkanlage darf nur durch Personen erfolgen, bzw. muss von Personen beaufsichtigt werden, die über ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügen."

Evtl. war da auch mal wieder nur der Azubi mit der Formulierung der Verordnung beauftragt... (siehe z.B. die ganzen Fehler in den letzten Ausgaben der SpFV)

lg, justme
Mit Zitat antworten top
  #67  
Alt 19.04.2024, 10:12
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.255
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
2.820 Danke in 1.473 Beiträgen
Standard

Moiin moin,

Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Ich werfe einmal mein geballtes Unwissen in den Ring.

Ich meine, irgendwann in den letzten Jahren hätte sich der Wind gedreht, sodas bei Funk an Bord der Rudergänger ein Funkzeugnis benötigt und nein, ich weiß nicht wo das steht.

was wo gilt steht mit Rechtsgrundlagen sechs Posts vor Deiner Frage.
Und nein, der Rudergänger braucht niemals und nirgends in Deutschland zwingend irgendein Sprechfunkzeugnis (der Schiffsführer allerdings u.U. schon).

lg, justme
Mit Zitat antworten top
  #68  
Alt 19.04.2024, 10:19
Saeldric Saeldric ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.12.2016
Ort: Berlin
Beiträge: 2.437
Boot: Marco 860 AK
2.886 Danke in 1.466 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



ich würde das prinzipiell genau wie Du interpretieren - nicht beaufsichtigen des Betreibers sondern der Schiffsfunkstelle im Sinne einer Hörwache (bzw. ständige Empfangsbereitschaft).

Allerdings steht im Handbuch Binnenschiffahrtsfunk dann wiederum der Satz "Die Bedienung einer Sprechfunkanlage darf nur durch Personen erfolgen, bzw. muss von Personen beaufsichtigt werden, die über ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügen."

Evtl. war da auch mal wieder nur der Azubi mit der Formulierung der Verordnung beauftragt... (siehe z.B. die ganzen Fehler in den letzten Ausgaben der SpFV)

lg, justme
Wenn das so im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk steht, dann würde es passen. In dieser Formulierung bezieht sich das "beaufsichtigen" auf "Bedienung".

Und die BinSchSprFunkV verweist an dieser Stelle direkt auf das Handbuch:

§ 3 Grundregeln
(1) Der Funkdienst bei einer Schiffsfunkstelle darf nur nach Maßgabe der Regionalen Vereinbarung und des Handbuchs für den Binnenschifffahrtsfunk abgewickelt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/b..._2003/__3.html
__________________
Gruß Mirko
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #69  
Alt 21.04.2024, 20:57
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.02.2002
Ort: mit Dom
Beiträge: 1.972
Boot: Hoffentlich das Letzte
3.020 Danke in 1.084 Beiträgen
Standard

Ich hab die Änderung wieder gefunden. Der Schiffsführer muss den Schein haben, ein Crewmitglied reicht nicht mehr.
https://www.boot.de/de/Media_News/bo...vorgeschrieben
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
Mit Zitat antworten top
  #70  
Alt 22.04.2024, 07:10
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 1.022
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.375 Danke in 822 Beiträgen
Standard

Ich lese da raus, dass dies nur für SRC und LRC (also See), aber nicht für den UBI (Binnen) gilt.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #71  
Alt 22.04.2024, 07:18
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.987
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.804 Danke in 9.356 Beiträgen
Standard

Thomas,
die Redaktion/Pressestelle der Messe Düsseldorf ist keine offizielle Quelle.

Und ich lese da nur was zu den Funkzeugnissen auf See. Das ist auch alles
richtig.

Der letzte Absatz beschreibt den UBI (Binnen), jedoch genau da
ist es laut aktueller Rechtslage immer noch so, daß hier der
Schiffsführer nicht das Funkzeugnis haben muss.

Klaus, der hofft, daß Jens mit der Wortwahl zufrieden ist
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #72  
Alt 22.04.2024, 07:27
alesu alesu ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 19.04.2024
Ort: Saarland
Beiträge: 9
Boot: skibsplast seabird 1500
1 Danke in 1 Beitrag
Standard

Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Ich hab die Änderung wieder gefunden. Der Schiffsführer muss den Schein haben, ein Crewmitglied reicht nicht mehr.
https://www.boot.de/de/Media_News/bo...vorgeschrieben
Genauso wurde es mir Ende letzten Jahres im Rahmen der SBF Binnen auch vermittelt.

Ist eine Anlage verbaut muss der Schiffsführer eine Lizenz besitzen, ansonsten Anlage komplett ausbauen oder halt nicht fahren.

Gruß
__________________
Mögen die Höhepunkte der Vergangenheit, die Tiefpunkte der Zukunft werden.
Mit Zitat antworten top
  #73  
Alt 22.04.2024, 07:35
Benutzerbild von Semonia
Semonia Semonia ist gerade online
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.08.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 170
Boot: Macgregor 26X
Rufzeichen oder MMSI: DJ2633
116 Danke in 67 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Ich hab die Änderung wieder gefunden. Der Schiffsführer muss den Schein haben, ein Crewmitglied reicht nicht mehr.
https://www.boot.de/de/Media_News/boot.radar/Thema_Segeln/Ratgeber/Das_Sprechfunkzeugnis_-_f%C3%BCr_den_Schiffsf%C3%BChrer_vorgeschrieben
Moin,

habe mir die Gesamtheit der Beiträge nicht angesehen, aber wenn das so sein sollte, dann erkläre ich den mit dem Funkschein zum Schiffsführer

BG
__________________
Zuhause ist wo der Anker fällt.
Mit Zitat antworten top
  #74  
Alt 22.04.2024, 07:37
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.025
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
8.739 Danke in 3.046 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Der letzte Absatz beschreibt den UBI (Binnen), jedoch genau da
ist es laut aktueller Rechtslage immer noch so, daß hier der
Schiffsführer nicht das Funkzeugnis haben muss.
Aber jemand anders an Bord!

Gruß

Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #75  
Alt 22.04.2024, 07:41
Benutzerbild von Sehbeer
Sehbeer Sehbeer ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.06.2004
Ort: Emden
Beiträge: 810
591 Danke in 300 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Semonia Beitrag anzeigen
..., dann erkläre ich den mit dem Funkschein zum Schiffsführer
Ja , gute Idee. Würde i.d.R. auch im überwiegenden Teil der Fälle klappen. Aber was ist, wenn der mit dem Funkschein nicht den notwendigen SBF-Binnen besitzt?
__________________
Liebe Grüße
Mattze

Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 94Nächste Seite - Ergebnis 76 bis 94 von 94



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:37 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.