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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.01.2013, 07:42
Ralf H Ralf H ist offline
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Boot: Bayliner 185 BR
81 Danke in 22 Beiträgen
Standard Gewerbliche Nutzung von Sportbooten

Die gewerbliche Nutzung von Sportbooten mit Passagierbeförderung soll zukünftig nicht mehr möglich sein.

Hier ein interessanter Artikel in meinem Lokalblättchen:

http://www.maerkischeallgemeine.de/c...Geschaeft.html
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Gruß Ralf
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  #2  
Alt 24.01.2013, 07:48
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Ort: St.Leon-Rot
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.755 Danke in 19.954 Beiträgen
Standard

Naja ich verstehe da beide Seiten.
Zum einen Die Fahrgastschiffe die durch diese kleine Yachten einiges an einbußen hatten. 8wobei die geselschaften ja auch in dieses kleine segment hätten gehen können)
zum andern die kleinen deren Existenz gekappt wird.

Man hätte aber auch einen Mittelweg bestreiten können indem man die kleinen verpflichtet an Schulungen teilzunehmen und Sicherheitsausrüstung und Funkpflicht eingeführt hätte (wobei ich davon ausgehe, dass dies alle a Bord haben).
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #3  
Alt 24.01.2013, 08:01
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
Admiral
 
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Ort: Nord-Baden
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10.301 Danke in 2.752 Beiträgen
Standard

Verstehe gar nicht was sich da ändern soll?
Steht doch: Wenn einer der Gäste den Schein hat, ist alles weiterhin möglich.
Was spricht dagegen den Bootsbesitzer jeweils als eingeladenen Gast zu betrachten?
__________________
Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden.
Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar.
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  #4  
Alt 24.01.2013, 08:02
atlas atlas ist offline
Commander
 
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Boot: Fritz Behrens
277 Danke in 125 Beiträgen
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Moin moin,
die Fahrgastschifffahrt wird seit Jahren mit neuen Vorschriften überschüttet.
Da wurden in Ostdeutschland einfach die alten Fahrgastschiffe und Behördenfahrzeuge
als "Sportfahrzeug" umgemeldet und dann Fahrgäste gefahren. Siehe "Saale" usw.
Dann einfachste Besatzung mit Binnenführerschein und los geht es.
Mit einem Fahrgastschiff unter Einhaltung aller Vorschriften mit vorgeschriebener
Besatzung ist kaum "Möglich" und sehr teuer.
Schiffsführer ca. 3.000,00 €
Matrose ca. 2.000,00 €
plus Bedienung, da laufen einen die Kosten weg.
Auf dem Rhein bekommen solche "Fahrzeuge" schon seit langen keine
Fahrerlaubnis mehr.Allzeit "Gute Fahrt"
Atlas / Rolf
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  #5  
Alt 24.01.2013, 08:05
Ralf H Ralf H ist offline
Cadet
 
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Boot: Bayliner 185 BR
81 Danke in 22 Beiträgen
Standard

Jetzt habe ich die Zeit gleich mal genutzt und nach der Änderung in der Verordnung gesucht, die der Artikel beschreibt. Aber gefunden habe ich nichts! Die letzte Änderung bezog sich auf die Führerscheine.
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Gruß Ralf
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  #6  
Alt 24.01.2013, 08:26
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Wo hast Du denn die "Binnenschifffahrtsordnung" gefunden, ELWIS kennt die nicht
Oder ist die Binnenschifffahrtsstraßenordnung" gemeint

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #7  
Alt 24.01.2013, 10:45
Ralf H Ralf H ist offline
Cadet
 
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Boot: Bayliner 185 BR
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Hallo Lutz,
ich habe nur den Artikel zitiert, der bei der Bezeichnung offensichtlich unsauber war. Im Prinzip hast Du mit Deiner Korrektur recht, nur da habe ich nichts zum Thema gefunden.

Vermutlich geht es um die "Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung", in welcher der Paragraf 2 angepasst wurde: Aus der "gewerbsmäßigen Überlassung eines Bootes" wurde
"die gegen Entgelt erfolgende Überlassung eines Sportbootes zum Gebrauch an wechselnde Mieter ohne Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung und ohne, dass der Mieter das Sportboot gewerbsmäßig nutzt"

Damit darfst Du den Bootsführer mit Sportbootführerschein nicht mehr bereitstellen. Das scheint die Quelle des Artikels zu sein.
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Gruß Ralf
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  #8  
Alt 24.01.2013, 13:37
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Hallo Ralf,

eben, in der BinSchStrO steht dazu nichts.
Bei ELWIS ist auch die BinSch-SportbootVermV noch nicht aktualisiert, aber hier steht es so, wie von Dir gepostet.

Aber das heißt erstmal nur, dass keine Vermietung eines Sportbootes vorliegt, wenn vom Eigentümer ein Bootsführer oder eine Besatzung gestellt wird.

Woraus ergibt sich nun, dass mit einem Sportboot nicht gewerbsmäßig Personen befördert werden dürfen

Gruß Lutz
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  #9  
Alt 24.01.2013, 14:09
chevyuser chevyuser ist offline
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Ich denke die Verordnung wurde zu recht geändert.
Die ganzen Vorschriften gibt es so wie sie existieren ja nicht umsonst sondern sie sind gerade in der Schiffahrt und im Luftverkehr oftmals aus der Auswertung der Unfallursachen bei tatsächlich geschehenen Unglücksfällen entstanden, so dass sie in der Mehrheit sicherlich Sinn machen.

Wenn ich mir nun ein Beispiel aus dem Leben nehmen sollte und würde an den Schulweg meines Kindes denken.
Hätte ich dort nun die Wahl zwischen einem Privatfahrer der mit einem 9 Sitzer ohne jegliche Vorschriften zur technischen Überwachung(=Sportboot) und einem zertifizierten Busunternehmen dann wäre mir bei zweiterem bedeutend wohler.
__________________
Manchmal tut einfach ein Boot Not!
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  #10  
Alt 24.01.2013, 14:31
Zodiak Zodiak ist offline
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Wenn es ein Hintertürchen gäbe (völlig ohne Auflagen, ohne Vorschriften, ohne ständig Finanzamt am Hals usw.),
würden einige tausend Privatleute auch eine kleine Minigaststätte am Haus betreiben oder ab und zu mit nem Taxi-
schild auf dem Dach rumgurken. Der Staat versucht sowas mit allerlei Vorschriften zu vermeiden, weil er von den
ganzen Einnahmen, die Privatpersonen so nebenher machen, erfahrungsgemäß nichts abbekommt. Dem Staat sind
Berufsschiffer lieber, weil er Zugriff auf deren Einnahmen hat. Ich denke, dass das die wahren Hintergründe für vie-
le bürokratische Hürden sind.
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Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (24.01.2013 um 14:37 Uhr)
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  #11  
Alt 24.01.2013, 15:19
Benutzerbild von Marco01
Marco01 Marco01 ist offline
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592 Danke in 278 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von chevyuser Beitrag anzeigen
Ich denke die Verordnung wurde zu recht geändert.
Die ganzen Vorschriften gibt es so wie sie existieren ja nicht umsonst sondern sie sind gerade in der Schiffahrt und im Luftverkehr oftmals aus der Auswertung der Unfallursachen bei tatsächlich geschehenen Unglücksfällen entstanden, so dass sie in der Mehrheit sicherlich Sinn machen.

Wenn ich mir nun ein Beispiel aus dem Leben nehmen sollte und würde an den Schulweg meines Kindes denken.
Hätte ich dort nun die Wahl zwischen einem Privatfahrer der mit einem 9 Sitzer ohne jegliche Vorschriften zur technischen Überwachung(=Sportboot) und einem zertifizierten Busunternehmen dann wäre mir bei zweiterem bedeutend wohler.

Also hier am Tegernsee fährt der Besitzer des Bootsverleihs auch alle Stunde ein paar Touris für 30 Minuten im Kreis. Habe ich den Thread richtig verstanden, dass er das jetzt nicht mehr darf?

Ich weiß, auch im Tegernsee sind schon Leute ertrunken, aber das als Grund für ein Verbot zu nehmen, erscheint mir doch etwas übertrieben.
__________________
Viele Grüße,

Marco

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  #12  
Alt 24.01.2013, 15:31
atlas atlas ist offline
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Boot: Fritz Behrens
277 Danke in 125 Beiträgen
Standard Gewerbliche Nutzung von Sportfahrzeugen

Moin moin,
es geht dabei um die Bundeswasserstrassen. Landeswasserstrassen ist
etwas anderes, da kann jeder Regierungspräsident frei entscheiden.
Wenn man Fahrgäste auf einem Sportfahrzeug mitnimmt und es passiert
etwas: Die Fahrgäste klagen bis zum bitteren Ende. Es ist bis jetzt nicht
alles "Gesetzlich" geregelt, wenn aber ein Unglück passiert wissen alle
wie es richtig geht.
Bedenke: Ein Schiffsführer hat mindestens 5 Jahre als Schiffsjunge,
Matrose und Steuermann gefahren bevor er das Berufspatent erwerben konnte. Der zweite Mann an Bord hat eine Ausbildung als Schiffsjunge
hinter sich. Diese Berufskenntnisse kann man als Binnenführerschein-
inhaber nicht verweisen.
Kein PKW Fahrer geht einfach auf einen LKW!!!
Allzeit "Gute Fahrt"
Atlas / Rolf
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  #13  
Alt 24.01.2013, 15:58
Dominic Dominic ist offline
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Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
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Hallo,
der Transport von Fahrgästen in der gewerblichen Schifffahrt ist durchaus streng reglementiert, was Zustand, Ausrüstung und Bemannung (mit entprechender Befähigung) der Fahrzeuge angeht. Dies meines Erachtens auch zurecht, schließlich gibt es wohl keine wertfollere "Fracht".
Dies birgt natürlich entsprechende Kosten für Personal und Betrieb.
Man muss sich auch mal fragen, ob der Fahrgast auf einem 14m "Fahrgastschiff" ein geringeres Sicherheitsbedürfnis hat, als der selbe Fahrgast auf einem 30m Schiff.

Jetzt ist es in den letzten Jahren aber leider Mode geworden, durch Rechtslücken Fahrzeuge unter 20 oder sogar 15m (womit man auch die Patentvorschriften komplett umgehen kann) Länge als Sportfahrzeuge anzumelden und mit Personal mit SBF zu besetzen, allein zu dem Zweck diese als "Fahrgastschiffe" gewerblich einzusetzen. Es wurden sogar Bestandsfahrzeuge gekürzt um unter die "magischen" Längen zu kommen. Dies war nie durch den Gesetzgeber oder die vorschriftgebenden Behörden gewollt sondern nur rechtliche Grauzone.
Deswegen finde ich den großen Aufschrei der Betroffenden jetzt auch mehr als heuchlerisch. Die zuständigen Behörden und auch das "professionelle" Gewerbe selbst mahnen schon seit Jahren, dass die Regulierung angepaßt werden muss.

Bis dann

Dominic
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- Schleusenwärter sind auch Menschen -
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  #14  
Alt 24.01.2013, 16:02
Ralf H Ralf H ist offline
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Boot: Bayliner 185 BR
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Der Sache nach habt ihr sicherlich Recht.

Es ist schwer eine Grenze zu ziehen und ich möchte mir nicht gerne vorstellen, wie ein Hobbykaptiän ohne entsprechende Versicherung und Erfahrung mit meinen Kindern auf einem brandenburgischen See in eine schwierige Lage kommt.

Allerdings wäre aus wirtschaftlicher Sicht eine vernünftige Ankündigung und Übergangsfrist wünschenswert gewesen. Aber dieser chaotische Umgang mit Verordnungen ist ja inzwischen schon zur Regel geworden. Das neue Jahr fängt an, neue Gesetze gelten und die Verwaltung ist nicht in der Lage, sie umzusetzen. Steuerklärungen 2013 werden erst ab März bearbeitet, die elektonische Lohnsteuerkarte funktioniert nicht...

Ich frage mich allerdings wie es wäre, wenn ich als Gast das Boot und den Skipper getrennt miete?
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Gruß Ralf
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  #15  
Alt 24.01.2013, 16:44
Zodiak Zodiak ist offline
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Reicht es aus, nur die Gründe zu diskutieren, die offiziell genannt werden ?

Wir wissen nicht, wie viele Sportbootbesitzer sich eine Gewerbeanmeldung
geholt haben, wobei das Geschäft nur schleppend läuft und somit zu ein-
em 100 Prozent Anspruch auf Leistungen führt. Ein Leben auf dem Boot,
geschäftlich wenig erfolgreich, aber was soll`s, man kommt ja zurecht.
Wer träumt nicht davon...

Vielleicht ist die Zahl derer, die das machen, zunehmend und man will da
mit anderen Mitteln einen Riegel vorschieben ?
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Viele Grüße, TOM
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  #16  
Alt 24.01.2013, 17:40
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Wo ist denn jetzt der gravierende Sicherheitsunterschied zwischen einem mit und einem ohne Skipper vermietetem Sportboot

Bis 15 PS können völlig unbedarfte "Landratten" über Flüsse und Seen schippern ohne das irgendwer Sicherheitsbedenken hat .
Ist aber ein (vielleicht sogar sehr erfahrener) "Süßwassermatrose" an Bord sieht man die Sicherheit der Passagiere in Gefahr .

Wie macht das jetzt eigentlich Kuhnle, die in Zeuthen einen Skipper gestellt haben, der die "Bügeleisen" bis zur Schleuse Neue Mühle in das Charterschein-Gebiet gefahren hat? Was muss der nun für ein Patent haben

Gruß Lutz
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  #17  
Alt 24.01.2013, 18:03
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Ich hätte gedacht, daß ich gewerbliche Personenbeförderung noch nie mit meinem SBF machen durfte.

Daß es gewerblich Ausrüstungspflicht etc. gibt und auch gewisse Sicherheitsvorschriften gelten, halte ich für normal und es wundert mich, daß das bisher ging.
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  #18  
Alt 24.01.2013, 18:34
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Zitat:
Zitat von atlas Beitrag anzeigen
Kein PKW Fahrer geht einfach auf einen LKW!!!
Schöner Vergleich.

Bei den SBF´s ist es aber so. Prüfung auf Ibis im Hafenbecken mit neuerdings 20 PS, danach mit 14,99 m Stahl auf dem Rhein.

Schon interessant wie hier Pfründe verteidigt werden.

Wieviele Ünglücke, Unfälle oder Klagen gab es denn bisher in diesem Segment so dass der Gesetzgeber ohne Ankündigung Handlungsbedarf gesehen hat?
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Gruss Vestus
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  #19  
Alt 24.01.2013, 19:03
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GunKraus GunKraus ist offline
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Standard Gewerbliche Nutzung von Sportbooten

Die Vergleiche mit PKW, LKW, Taxi und Co sind arg an den Haaren herbeigezogen.
Die Unfallquote bei Sportbooten und dann noch speziell im Bereich Verleih samt Skipper dürfte zu vernachlässigen sein.

Die Regelungswut basiert hier eher auf Lobbyarbeit.

Leid tun mir die paar Hansels, die jetzt vor dem Aus ihrer ordentlich angemeldeten gewerblichen Tätigkeit stehen. Kuhnle gehört da ganz sicher nicht dazu.

Erschrocken bin ich vor der hier überwiegenden Meinung, diese kleine Nische unkomplizierter gewerblicher Tätigkeit so rigoros schließen zu müssen.

Pflichtversicherungen, Schulungen, Ausrüstung, das muß man doch nach und nach mit Augenmaß festlegen können.





viele Grüße Gunter
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  #20  
Alt 24.01.2013, 19:42
Ralf H Ralf H ist offline
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Ich denke auch, dass hier mal wieder überreguliert wurde.

Der Kundenkreis Weisse Flotte und Co. ist vermutlich ein anderer wie der, der mit einem kleinen Böötchen eine geführte Runde drehen möchte. Letzterer ist sicher keine große Einnahmequelle und eher ein Nebenerwerb.

Oft haben solche Touren doch auch den Effekt, dass die Teilnehmer Lust auf den Bootssport entwickelt haben. Aber wie ihr es schon geschrieben habt, auch die großen Vercharterer bekommen ein Problem: Überführung, Tour mit Skipper.

Übrigens gilt die neue Regelung in Kroatien schon lange. Beim Skippertraining hat immer ein Teilnehmer als Skipper fungiert, der kroatische Mitarbeiter der Firma war nur ein Guide, er hätte sonst ein Patent gebraucht.
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Gruß Ralf
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  #21  
Alt 24.01.2013, 22:31
Hesti Hesti ist offline
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen

... Pflichtversicherungen, Schulungen, Ausrüstung ...
... machen alle Sinn und sind im Interesse der Kunden - werden von diesen wohl in der Regel auch als so selbstverständlich erwartet, dass die noch nicht einmal immer hinterfragt werden. Wer auf dem Jahrmarkt Karussel fährt, erwartet ja auch, dass der Betreiber versichert ist, das Teil sicher ist und das Personal geeignet und unterwiesen ist. Da schaut der Staat auch hin.

Für einen Kunden ist das sehr bitter, wenn er Schaden erleidet und der Geschäftsinhaber dann bedauernd die Schultern zuckt und den Schaden nicht ersetzen kann. Eine "normale" Sportbootversicherung hat sicherlich auch eine Klausel im Vertrag, dass gewerbsmäßige Benutzung ausgeschlossen ist - die wird sich auch für nicht zuständig erklären. Da muß dann unter Umständen der Staat / Steuerzahler (bei Arbeitsunfähigkeit des Kunden etc.) einspringen und der hat da auch keine Lust zu. Also macht er ein Gesetz.

Ob diese neue Regelung vorher angekündigt war, weiß ich nicht - wünschenswert ist eine solche Ankündigung natürlich. Im Augenblick (Winter) geht aber eh nichts auf dem Wasser, da kann man dann den Schein machen, die fehlende Ausrüstung bestellen und montieren und mit dem Versicherer sprechen. Dann kann es im Frühjahr weitergehen.
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  #22  
Alt 24.01.2013, 22:48
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huebi huebi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
mit Augenmaß
Tja, wo gibt es das im Berliner Regierungsviertel
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  #23  
Alt 25.01.2013, 00:48
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von Hesti Beitrag anzeigen
... Da muß dann unter Umständen der Staat / Steuerzahler (bei Arbeitsunfähigkeit des Kunden etc.) einspringen und der hat da auch keine Lust zu. Also macht er ein Gesetz.
Vielen Dank für diesen Beitrag zu meiner Erheiterung

Als wenn es den Staat irgend wann stören würde zwischendurch mal ordentlich in die Tasche zu fliegen und mit Geld um sich zu schmeißen. Das mach er doch laufend.

Und auch die herangezogenen Beispiele aus dem Straßenverkehr sind sehr belustigend. So haben wir es doch faktisch mit rollenden 12 Tonnen Bomben auf deutschen Straßen zu tun, welche zwischendurch mal wieder vom Seitenwind durcheinander gewirbelt werden. Übrigens zu fahren mit der alten Klasse drei, ebenso der Kleinbus mit 8 Passagieren, auch mit Führerschein Klasse 3.

Und da wäre wohl eher was zu regulieren.

Mich würde mal interessieren wie viele Schadensfälle es überhaupt gibt. Und warum sollte man dafür nicht eine entsprechende Versicherung anbieten?

Für mich ist das eher eine Stilblüte der Bürokratie.

Frank
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  #24  
Alt 25.01.2013, 05:52
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
.... ebenso der Kleinbus mit 8 Passagieren, auch mit Führerschein Klasse 3....
Dieses Beispiel ist gar nicht so schlecht Frank.
Den Kleinbus darf ich privat so fahren, gewerblich aber nicht.
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  #25  
Alt 25.01.2013, 06:11
Atropos Atropos ist offline
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Diese Änderung ist doch nur eine Klarstellung. Die Betroffenen haben schon bisher in einer sehr dunkelgrauen Zone des Rechts agiert. Das wurde zwar dort lokal toleriert, wäre aber vielerorts auch bisher schon sofort von den Behörden unterbunden worden. Die Beförderung von Passagieren auf einem Sportboot bedeutet eine faktische Umwidmung des Fahrzeugs zu einem Fahrgastschiff - mit allen Konsequenzen.

Beförderung zahlender Passagiere auf Sportfahrzeugen geht ja wohl gar nicht! Was denken sich solche Leute eigentlich?
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